Aufgrund der derzeit gültigen Gesetzeslage sind die Waffenbehörden angehalten, die Mitgliedschaft der registrierten Sportwaffenbesitzer in einem Schießsportverband abzufragen.
Die Bescheinigungen werden im KB durch die in ihrem Kreisverband tätigen Kreisschießwarte ausgestellt.
Folgende Rubriken müssen diese Bescheinigungen enthalten:
- Briefkopf des Kreisverbandes mit Anschrift und Kontaktdaten des Kreisschießwartes Betr.: LRA......... Anfrage vom..............Az........... - Name, Vorname : - geb. am: - wohnhaft in: - Kameradschaft: - Mitgliedsnummer: - Mitglied seit: Wird hiermit seine Mitgliedschaft bescheinigt. Datum, Unterschrift und Siegel des jeweiligen Kreisschießwartes