Besucher
Herzlich Willkommen beim Kyffhäuserbund Hessen
Anerkannter Schießsportverband gem. § 15 WaffG
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
Die Terminplanung für 2021 ist aufgestellt. Rechtzeitig werden wir darauf hinweisen, wenn eine Veranstaltung abgesagt werden muss!
Mit kameradschaftlichem Gruß
Der Landesvorstand
Wie wir leider erfahren haben ist unser langjähriger Kamerad Walter Brosche verstorben. Kamerad Brosche füllte lange Jahre das Amt des Bundesschießwartes aus und war Mitglied des Bundesvorstandes und Vorsitzender des Bundessportausschusses. Durch seine langjährige Arbeit in diesen Aufgaben hat er sich um unseren Kyffhäuserbund sehr verdient gemacht. Wir werden sein Andenken in Ehren halten. |
Am 1.9.2020 ist die neue Waffengesetzänderung in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen sind hier nachzulesen.
Insbesondere für die Anmeldung von Magazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss (Langwaffen) bzw. 20 Schuss (Kurzwaffen) bei der Waffenbehörde ist eine Informationsmail vom Landesschießwart an alle Kreisschießwarte gesendet worden. Bitte informieren Sie sich dort wie Sie Ihre Magazine anzumelden haben!
Im Allgemeinen gilt:
- Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.
- Für später erworbene Magazine muss man beim BKA eine Ausnahmegenehmigung beantragen.